Sahih Al Bukhari Hadith Nummer 880 auf Deutsch
Abu Sa‘id berichtete: „Ich bezeuge, dass der Gesandte Allahs (der Friede sei mit ihm) sagte: „Jeder männliche Muslim, der die Pubertät erreicht hat, muss am Freitag ein Bad nehmen, ebenso wie seine Zähne mit Siwak putzen und, wenn verfügbar, Parfüm verwenden.“ `Amr (ein Untererzähler) sagte: „Ich bestätige, dass das Baden verpflichtend ist, doch was den Siwak und die Verwendung von Parfüm betrifft, so weiß Allah besser, ob es verpflichtend ist oder nicht, doch gemäß dem Hadith ist es wie oben beschrieben.“)
Sahih Al Bukhari
11 Freitagsgebet
Hadith Nummer 880
Band Nr. 1
Kapitel: 3 (Parfümieren vor dem Freitagsgebet)